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Versicherung: Neue Pflichten für E-Mopeds und Online-Verträge

Zwei Neuerungen betreffen 2026 auch das Versicherungsrecht: E-Mopeds sind seit 1. Oktober versicherungspflichtig, und für online abgeschlossene Verträge gelten neue Verbraucherschutzregeln.

Haftpflichtversicherung für E-Mopeds

Mit der 36. StVO-Novelle gelten E-Mopeds seit 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge. Damit besteht eine Zulassungs- und Haftpflichtversicherungspflicht. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert nicht nur Strafen: Bei einem Unfall kann es auch zu erheblichen Schadenersatzforderungen kommen.

Widerrufsbutton und Online-Verträge

Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, das der Nationalrat im Juli 2026 einstimmig beschlossen hat, wird für online geschlossene Fernabsatzverträge eine leicht zugängliche Online-Widerrufsfunktion verpflichtend. Diese Regelung gilt ab 1. Oktober 2026. Zugleich wurden die vorvertraglichen Informationspflichten bei Finanzdienstleistungen im Fernabsatz erweitert.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Unabhängig von diesen Neuerungen gilt: Lehnt eine Versicherung die Deckung ab oder kürzt sie die Leistung, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Fristen für die Geltendmachung sind dabei unbedingt zu beachten.

Wir prüfen Ihre Ansprüche aus Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- oder Sachversicherungen und setzen sie für Sie durch.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Allgemeine Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wir prüfen Ihre Situation persönlich.

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