Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung gelten seit 2026 neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds. Wer sie nicht kennt, riskiert Strafen und im Ernstfall Nachteile bei Haftung und Versicherung.
E-Scooter (seit 1. Mai 2026)
- Vorgeschriebene Ausstattung: Bremse, Klingel oder Hupe, Rückstrahler, Blinker an den Lenkergriffen sowie Licht bei Dunkelheit.
- Es gilt eine Promillegrenze von 0,5.
- Helmpflicht für Lenkerinnen und Lenker unter 16 Jahren.
- Nur eine Person pro Scooter, kein Transport von Gütern an der Lenkstange.
E-Bikes
Für Kinder gilt beim Fahren mit dem E-Bike eine Helmpflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
E-Mopeds (seit 1. Oktober 2026)
E-Mopeds gelten nun als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren und benötigen Zulassung, Haftpflichtversicherung, Lenkberechtigung sowie einen Sturzhelm.
Weitere Neuerungen
Gemeinden dürfen Zufahrten zu Fahrverbots- und verkehrsberuhigten Zonen künftig automatisiert per Kamera kontrollieren. Seit 1. September 2026 gelten zudem verschärfte Maßnahmen gegen Betrug bei der Führerscheinprüfung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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