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Kindesunterhalt: Die neuen Regelbedarfssätze 2026

Mit 1. Jänner 2026 wurden die Regelbedarfssätze für den Kindesunterhalt angehoben. Sie dienen den Gerichten als wichtiger Vergleichsmaßstab bei der Bemessung des Unterhalts.

Regelbedarfssätze 2026 (monatlich)

Alter des KindesRegelbedarf
0 bis 5 Jahre360 €
6 bis 9 Jahre460 €
10 bis 14 Jahre560 €
15 bis 19 Jahre700 €
ab 20 Jahre800 €

Wie wird der Unterhalt berechnet?

In der Praxis wird der Unterhalt meist nach der sogenannten Prozentsatzmethode vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt: 16 % für Kinder bis 6 Jahre, 18 % von 6 bis 10 Jahren, 20 % von 10 bis 15 Jahren und 22 % ab 15 Jahren. Bei weiteren Sorgepflichten verringert sich der Prozentsatz.

Wichtig zu wissen

  • Der Regelbedarf ist kein gesetzlicher Mindest- oder Höchstbetrag, sondern ein Orientierungswert.
  • Nach der Rechtsprechung des OGH ist der Unterhalt bei hohen Einkommen regelmäßig mit dem Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt.
  • Ein bereits festgesetzter Unterhaltsbetrag ändert sich nicht automatisch – dafür ist in der Regel ein Antrag auf Neubemessung erforderlich.

Wir beraten Sie gerne zur Höhe des Unterhalts und zu einer möglichen Erhöhung oder Herabsetzung.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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