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Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Ob Kündigung, Entlassung oder Streitigkeiten über offene Gehaltsansprüche – arbeitsrechtliche Konflikte können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, die eigene Situation richtig einzuschätzen und mögliche Risiken zu vermeiden.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen wesentlichen Fragen des österreichischen Arbeitsrechts.

Für Arbeitnehmer setzen wir uns insbesondere bei ungerechtfertigten Entlassungen, anfechtbaren Kündigungen und vorenthaltenen Entgeltansprüchen ein. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, beraten über mögliche Anfechtungs- und Ersatzansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung offener Gehälter, Überstundenentgelte und sonstiger arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Für Arbeitgeber bieten wir rechtliche Beratung und Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern. Dazu zählen insbesondere die Prüfung arbeitsrechtlicher Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Forderungen sowie die rechtliche Beurteilung möglicher Entlassungsgründe. Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen in Verwaltungsstrafverfahren, beispielsweise bei behaupteten Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder andere arbeitsrechtliche Vorschriften.

Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, praktikable Lösungen zu erarbeiten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wo eine außergerichtliche Einigung möglich und sinnvoll ist, streben wir diese an. Lässt sich ein Verfahren nicht vermeiden, setzen wir Ihre Rechte konsequent vor den zuständigen Gerichten und Behörden durch.

Ehe- & Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen oft sehr persönliche und sensible Lebensbereiche. Wir beraten Sie einfühlsam und kompetent, zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und setzen uns für eine faire und rechtlich fundierte Lösung ein.

Unser Leistungsspektrum umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen sowie die Regelung der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Folgen.

Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens und der Ersparnisse, bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehegatten sowie bei Fragen zu gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Eltern und Kindern. Darüber hinaus beraten wir Sie bei Ansprüchen auf Heiratsgut (Ausstattung) und bei der Gestaltung familienrechtlicher Verträge, insbesondere Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und nach Möglichkeit einvernehmliche, langfristig tragfähige Lösungen zu finden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertreten wir Ihre Rechte mit der notwendigen Konsequenz.

Erbrecht

Erbrechtliche Angelegenheiten werfen oft viele Fragen auf und sind nicht selten mit persönlichen und familiären Herausforderungen verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, rechtzeitig klare und rechtssichere Regelungen zu treffen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, die rechtliche Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie die Erstellung von Testamenten. Dabei achten wir darauf, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam und eindeutig festgehalten wird.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen.

Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und mögliche Streitigkeiten möglichst frühzeitig zu vermeiden.

Liegenschaftsrecht

Ob Kauf, Schenkung oder Übergabe einer Immobilie – bei Liegenschaftsgeschäften geht es häufig um erhebliche Vermögenswerte und langfristige Entscheidungen. Eine sorgfältige rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung schafft Sicherheit und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wir beraten und begleiten Sie in allen wesentlichen Fragen des Liegenschaftsrechts. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere die Erstellung und Prüfung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Dienstbarkeitsverträgen. Dabei achten wir auf klare, rechtlich wirksame Vereinbarungen und die bestmögliche Absicherung Ihrer Interessen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Fragen zu Eigentumsverhältnissen und Dienstbarkeiten, beispielsweise Wegerechten oder Leitungsrechten. Bei Grenzstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über bestehende Nutzungsrechte vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung bei Gewährleistungsansprüchen aus Liegenschaftskaufverträgen, insbesondere bei Mängeln an Grundstücken oder Gebäuden und Streitigkeiten über vertraglich zugesicherte Eigenschaften.

Unser Ziel ist es, Ihre Eigentums- und Nutzungsrechte zu schützen, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und für klare, rechtlich abgesicherte Verhältnisse zu sorgen.

Mietrecht

Ob bei der Erstellung eines Mietvertrags, bei Unstimmigkeiten über Mietzahlungen oder bei der Beendigung eines Mietverhältnisses – mietrechtliche Fragen betreffen sowohl Mieter als auch Vermieter und können schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen wesentlichen Fragen des österreichischen Mietrechts. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen sowie die rechtliche Beratung bei Streitigkeiten über Mietzins, Betriebskosten, Kautionen, Kündigungen und die Rückgabe von Mietobjekten.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche und vertreten Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen sowie in gerichtlichen Verfahren.

Auch bei Besitzstörungen, etwa durch unzulässige Eingriffe in die Nutzung einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines gemieteten Objekts, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie erforderlichenfalls in Besitzstörungsverfahren.

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter zu wahren, rechtliche Unsicherheiten zu klären und möglichst rasch eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösung zu finden.

Schadenersatz

Ein Unfall, eine Körperverletzung oder ein medizinischer Behandlungsfehler kann das Leben von einem Moment auf den anderen verändern. Neben körperlichen und seelischen Belastungen entstehen häufig auch finanzielle Nachteile. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und berechtigte Ansprüche geltend zu machen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, Körperverletzungen und ärztlichen Behandlungsfehlern. Dazu zählen insbesondere Ansprüche auf Schmerzengeld, Ersatz von Heilungs- und Pflegekosten, Verdienstentgang sowie gegebenenfalls Verunstaltungsentschädigung und Ersatz von Sachschäden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Vertretung bei möglichen Behandlungsfehlern (ärztlichen Kunstfehlern). Wir unterstützen Sie bei der Prüfung möglicher Haftungsansprüche und deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Ansprüchen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie Pflegegeld. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung ablehnender Bescheide und der gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren und dafür zu sorgen, dass Ihnen zustehende Ersatz- und Sozialleistungen geltend gemacht werden. Dabei begleiten wir Sie persönlich und mit dem notwendigen Engagement – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Verkehrsrecht

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Fahrzeugbeanstandung oder der drohende Führerscheinentzug kann weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Gerade im Verkehrsrecht ist es daher wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Wir beraten und vertreten Sie in allen wesentlichen Fragen des österreichischen Verkehrsrechts. Zu unseren Leistungen zählt insbesondere die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsübertretungen, Fahrzeugbeanstandungen oder Verstößen gegen die gesetzlichen Beladungs- und Gewichtsvorschriften.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Führerscheinangelegenheiten, insbesondere bei Verfahren über die Entziehung der Lenkberechtigung. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, unterstützen Sie bei der Einbringung von Rechtsmitteln und vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichten sowie erforderlichenfalls auch vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren, mögliche rechtliche Konsequenzen sorgfältig zu prüfen und eine für Sie möglichst günstige Lösung zu erreichen. Dabei begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Versicherungsrecht

Eine Versicherung soll im Schadensfall finanzielle Sicherheit bieten. Doch nicht immer verläuft die Schadensregulierung reibungslos. Werden Leistungen verweigert, Ansprüche gekürzt oder Forderungen gegen Versicherungsnehmer erhoben, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung besonders wichtig.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen. Dabei prüfen wir die vertraglichen Vereinbarungen, die geltenden Versicherungsbedingungen und die rechtlichen Möglichkeiten, um berechtigte Leistungsansprüche gegenüber Versicherungsunternehmen durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung bei Schäden im Zusammenhang mit Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen, insbesondere auch bei Schadensfällen im Rahmen der Haushaltsversicherung. Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten über die Versicherungsdeckung, die Regulierung von Schäden sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen, wenn Versicherungsunternehmen Leistungen aufgrund einer behaupteten Verletzung vertraglicher Obliegenheiten verweigern oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. Wir prüfen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, und setzen uns gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr.

Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu wahren, rechtliche Unsicherheiten zu klären und eine sachgerechte Schadensregulierung zu erreichen. Dabei vertreten wir Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch erforderlichenfalls vor Gericht.